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   LAG Hessen, 23.04.2010 - 19 Sa 1309/09   

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https://dejure.org/2010,14128
LAG Hessen, 23.04.2010 - 19 Sa 1309/09 (https://dejure.org/2010,14128)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23.04.2010 - 19 Sa 1309/09 (https://dejure.org/2010,14128)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23. April 2010 - 19 Sa 1309/09 (https://dejure.org/2010,14128)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 622 BGB, § 140 BGB, § 622 Abs 2 S 2 BGB, EGRL 2000/78
    Diskriminierung wegen des Alters, Kündigungsfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Benachteiligung durch altersbedingte Verkürzung der Beschäftigungszeit im Rahmen gesetzlicher Kündigungsfrist; Unanwendbarkeit gemeinschaftsrechtswidriger Regelung; Außerordentliche Kündigung wegen weisungswidrigen Überweisungen; Umdeutung außerordentlicher Kündigung in ...

  • RA Kotz

    Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung in ordentliche Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Benachteiligung durch altersbedingte Verkürzung der Beschäftigungszeit im Rahmen gesetzlicher Kündigungsfrist; Unanwendbarkeit gemeinschaftsrechtswidriger Regelung; unwirksame außerordentliche Kündigung wegen weisungswidrigen Überweisungen; Umdeutung außerordentlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 500/04

    Befristung - Altersdiskriminierung - Unanwendbarkeitsausspruch

    Auszug aus LAG Hessen, 23.04.2010 - 19 Sa 1309/09
    Mit der auf das Verbot der Altersdiskriminierung gestützten Begründung hat der Gerichtshof die ihm durch die deutschen Zustimmungsgesetze zu den Europäischen Verträgen übertragenen Kompetenzen nicht überschritten ( vgl. BAG 26. April 2006 - 7 AZR 500/04 - Rn. 17 ff., BAGE 118, 76 = AP TzBfG § 14 Nr. 23 = EzA TzBfG § 14 Nr. 28 ).

    Da es nicht um die Verfassungswidrigkeit, sondern um die Vereinbarkeit einer nationalen Bestimmung mit unmittelbar anzuwendendem europäischen Gemeinschaftsrechts geht, steht dem auch Art. 100 GG nicht entgegen (vgl. BAG 26. April 2006 - 7 AZR 500/04 - Rn. 37 ff., BAGE 118, 76 = AP TzBfG § 14 Nr. 23 = EzA TzBfG § 14 Nr. 28).

    Die Einschränkung der zeitlichen Wirkung einer im Vorabentscheidungsverfahren getroffenen Entscheidung muss überdies in dem Urteil selbst enthalten sein, durch das über das Auslegungsersuchen entschieden wird (vgl. BAG 26. April 2006 - 7 AZR 500/04 - Rn. 40, BAGE 118, 76 = AP TzBfG § 14 Nr. 23 = EzA TzBfG § 14 Nr. 28, EuGH 27. März 1980 - Rs. 61/79 [ Denkavit Intaliana ] - EuGHE 1980, 1205, Rn. 18; EuGH 2. Februar 1988 - Rs. 24/86 [Blaizot] - EuGHE 1988, 379, Rn. 28) .

    EU Nr. C 36, 10) sowie die Entscheidung des Bundesarbeitsgericht von 26. April 2006 (- 7 AZR 500/04 - Rn. 17 ff., BAGE 118, 76 = AP TzBfG § 14 Nr. 23 = EzA TzBfG § 14 Nr. 28) vor.

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Auszug aus LAG Hessen, 23.04.2010 - 19 Sa 1309/09
    Die Vorschrift des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB ist mit dem allgemeinen Grundsatz des Unionsrecht zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf und dem daraus folgenden Verbot der Altersdiskriminierung nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 19. Januar 2010 (C-555/07 (Kücükdeveci)), an welchen die Kammer gebunden ist, nicht vereinbar.

    Das folgt aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Januar 2010 (C-555/07 [ Kücükdeveci ] - NZA 2010, 85).

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus LAG Hessen, 23.04.2010 - 19 Sa 1309/09
    Bei Ausspruch der Kündigung lag überdies die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 22. November 2005 (C-144/04 [Mangold] ABl.
  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 310/00

    Umdeutung einer unwirksamen außerordentlichen Kündigungserklärung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.04.2010 - 19 Sa 1309/09
    Eine nach § 626 Abs. 1 BGB unwirksame außerordentliche Kündigung kann in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden, wenn eine ordentliche Kündigung dem mutmaßlichen Willen des Kündigenden entspricht und dieser Wille dem Kündigungsempfänger im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung erkennbar geworden ist und wenn eine ordentliche Kündigung wirksam ist (vgl. BAG 15. November 2001 - 2 AZR 310/00 - AP BGB § 140 Nr. 13 = EzA BGB § 114 Nr. 24, zu B. I. 1. d.Gr.) .
  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04

    Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter

    Auszug aus LAG Hessen, 23.04.2010 - 19 Sa 1309/09
    Vielmehr war die Vereinbarkeit der Vorschrift mit Gemeinschaftsrecht bereits frühzeitig und deutlich vor Ausspruch der Kündigung im arbeitsrechtlichen Schrifttum in Zweifel gezogen worden und die Auffassung vertreten worden, die Regelung sei wegen des Verstoßes unanwendbar ( Preis NZA 2006, 491, 408, Reichold/ Hahn/ Heinrich NZA 2005; Annuß BB 2006, 325; ErfK/Müller-Glöge § 622 Rn. 2; APS/Linck § 622 BGB Rn. 54b ).
  • EuGH, 27.03.1980 - 61/79

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Denkavit italiana

    Auszug aus LAG Hessen, 23.04.2010 - 19 Sa 1309/09
    Die Einschränkung der zeitlichen Wirkung einer im Vorabentscheidungsverfahren getroffenen Entscheidung muss überdies in dem Urteil selbst enthalten sein, durch das über das Auslegungsersuchen entschieden wird (vgl. BAG 26. April 2006 - 7 AZR 500/04 - Rn. 40, BAGE 118, 76 = AP TzBfG § 14 Nr. 23 = EzA TzBfG § 14 Nr. 28, EuGH 27. März 1980 - Rs. 61/79 [ Denkavit Intaliana ] - EuGHE 1980, 1205, Rn. 18; EuGH 2. Februar 1988 - Rs. 24/86 [Blaizot] - EuGHE 1988, 379, Rn. 28) .
  • EuGH, 02.02.1988 - 24/86

    Blaizot / Université de Liège u.a.

    Auszug aus LAG Hessen, 23.04.2010 - 19 Sa 1309/09
    Die Einschränkung der zeitlichen Wirkung einer im Vorabentscheidungsverfahren getroffenen Entscheidung muss überdies in dem Urteil selbst enthalten sein, durch das über das Auslegungsersuchen entschieden wird (vgl. BAG 26. April 2006 - 7 AZR 500/04 - Rn. 40, BAGE 118, 76 = AP TzBfG § 14 Nr. 23 = EzA TzBfG § 14 Nr. 28, EuGH 27. März 1980 - Rs. 61/79 [ Denkavit Intaliana ] - EuGHE 1980, 1205, Rn. 18; EuGH 2. Februar 1988 - Rs. 24/86 [Blaizot] - EuGHE 1988, 379, Rn. 28) .
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

    Auszug aus LAG Hessen, 23.04.2010 - 19 Sa 1309/09
    Eine vorherige Abmahnung ist unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes aber ausnahmsweise entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann oder es sich um eine schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und deren Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - Rn 47 f., AP BGB § 174 Nr. 20) .
  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 15/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen mehrjähriger

    Auszug aus LAG Hessen, 23.04.2010 - 19 Sa 1309/09
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 15/07 - Rn 17, AP BGB § 626 Nr. 214 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 22) .
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2015 - 4 S 1211/14

    Beamtenversorgung; Berücksichtigung von Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr

    Das kann nur dadurch geschehen, dass die Altersgrenze unangewendet bleibt und damit Ausbildungszeiten vor dem 17. Lebensjahr (im beantragten Umfang) berücksichtigt werden (ebenso - wie bereits die Vorinstanzen - der österreichische Oberste Gerichtshof, Entscheidung vom 04.08.2009 - OGH 9 Ob A 83/09k -, www.ris.bka.gv.at, zur in der Rechtssache "Hütter" vom EuGH beanstandeten Altersgrenze; zust. Resch, ZESAR 2012, 257 m.w.N.; ebenso für die in der Rechtssache "Kücükdeveci" für unionsrechtswidrig befundene Altersgrenze aus § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB a.F. LAG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.2010 - 9 Sa 354/09 -, Juris, und Beschluss vom 17.02.2010 - 12 Sa 1311/07 -, NZA-RR 2010, 240; Hessisches LAG, Urteil vom 23.04.2010 - 19 Sa 1309/09 -, Juris; s. dazu EuGH, Urteil vom 19.01.2010, a.a.O., RdNr. 51).
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